Herrschaftsbereich (pars urbana)

 

 

 

 

Im frühen 1. Jahrhundert n. Chr. wurde am Platz der keltischen Ansiedlung ein Fachwerkgebäude errichtet und um die Jahrhundertmitte durch einen großzügig geplanten Steinbau ersetzt, der immer wieder erweitert und umgebaut wurde.

Spätantike Münzen, Glas und Keramik belegen, dass die Villa bis zum Beginn des 5. Jh. n. Chr. bewohnt war. Die Frage, ob die Anlage über diesen Zeitpunkt

Die 15 noch nicht ausgegrabenen Nebengebäude der pars rustica (Wirtschaftsbereich) zeichnen sich deutlich als Schutthügel ab, die sich an der Umfassungsmauer im nordwestlich anschließenden Waldgelände zu beiden Seiten aufreihen.Seit 1986 wird auf dem Areal des Archäologieparks Römische Villa Borg ausgegraben und die Arbeiten werden weiter fortgeführt.

Das Villengelände der Villa Borg erstreckt sich auf einer kleinen Kuppe über ein Areal von circa 7,5 Hektar. Die Villa liegt unmittelbar an der bedeutenden römischen Fernstraße von Metz nach Trier, einem Teilstück der Verbindung zwischen Marseille und Köln. Für die Archäologie kann als Glücksfall gewertet werden, dass die Fundstelle seit der Antike weder landwirtschaftlich genutzt noch in nachrömischer Zeit überbaut worden ist und dadurch ein Großteil der antiken Befunde erhalten geblieben ist.

Im Verlauf der Ausgrabungen in der Villa Borg kamen neben römischen auch immer wieder keltische Funde zum Vorschein, die die Vermutung einer ununterbrochenen Besiedlung des Platzes von der Spätlatènezeit (Latène D2 – etwa 85 bis 25 v. Chr.) bis in die römische Kaiserzeit nahe legte. Allerdings ließen sich die Funde zunächst nicht mit konkreten vorrömischen Siedlungsspuren in Verbindung bringen.

Mit fortschreitender Grabungstätigkeit kamen aber bald die Reste von Holzgebäuden zu Tage (in Form von noch vorhanden Pfostenlöchern und Fundamentgräben), die sich eindeutig in die Latènezeit datieren ließen. Diese Holzbauten wurden (zu einem noch nicht eindeutig zu bestimmenden Zeitpunkt) im 1. Jahrhundert v. Chr. erbaut und, wie keramische Funde beweisen, bis in die frühe Römerzeit hinein benutzt. Das erstaunlich beharrliche Festhalten am angestammten Platz, der für die Errichtung von Steinbauten eher ungünstig war, sowie der eindeutige Bezug der späteren Architektur auf die frühen Baubefunde, legen die Annahme einer Besitzkontinuität (kontinuierliche Besiedlung und Bebauung des Platzes durch eine Familie) nahe.

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