Hausordnung

I. Gegenstand der Benutzung

  1. Träger des Archäologieparks Römische Villa Borg ist die Kulturstiftung Merzig-Wadern.
  2. Der Archäologiepark Römische Villa Borg kann während der Öff­nungszeit in den der Allgemeinheit zu­gänglichen Bereichen besucht werden. Einzelne Ausstellungsräume, Gebäude oder Gebäudeteile können zeitweilig ge­schlossen sein. Die Anlage muss spätes­tens zum Ende der Öffnungszeit verlas­sen werden. Ein Verbleiben über die Schließzeit hinaus ist nicht gestattet.

II. Foto-, Film-, Video- und sonstige Bildaufnahmen

Foto-, Film-, Video- und sonstige Bildauf­nahmen sind aus­schließlich zu privaten Zwecken gestat­tet. Eine Nutzung solcher Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken und eine Überlassung an Dritte zu ge­werblichen Zwecken sind verboten. Eine Genehmigung für gewerb­liche Aufnahmen ist vorher bei der Ver­waltung des Archäologieparks Römische Villa Borg einzuholen. Ein Einsatz von Flugdrohnen ist aus Sicherheitsgründen und aus Gründen des Denkmalschutzes im Bereich der Villenanlage nicht gestattet.

III. Führungen und Besucherprogram­me

Gewerbliche Führungen und sonstige Besucherprogramme im Archäologiepark Römische Villa Borg sind nicht gestattet. Eine Genehmigung für gewerb­liche Führungen und sonstige Besucher­programme ist vorher bei der Verwaltung des Archäologieparks Römische Villa Borg einzuholen.

IV. Gefahrenhinweise

  1. Die Wege im Archäologiepark Römische Villa Borg orientie­ren sich an historischen Vorgaben. Seien Sie daher bitte vorsichtig. Für Verletzungen sowie beschädigte Kleidung und andere Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen.
  2. Die historischen Gebäude entsprechen nicht modernen Anforderungen und des­halb nicht überall den heute üblichen Si­cherheitsstandards. Türen können niedrig sein, Stufen ungewöhnlich hoch, Treppengeländer tief, Böden rutschig und un­eben. Unzureichende Lichtverhältnisse und un­ebener Untergrund verlangen besondere Vorsicht.
  3. Während der Wintermonate besteht im Archäologiepark Römische Villa Borg und auf dem Parkplatz erhöhte Unfallgefahr durch Schnee- und Eisglätte.
  4. Bei Sturm und Unwettergefahr ist der Auf­enthalt unter den Bäumen aufgrund von Ast­bruchgefahr zu meiden.

V. Verhaltensregeln

  1. Besucherinnen und Besucher sind ver­pflichtet sich so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert, belästigt oder gefährdet und Museumsobjekte und sonstige Einrichtungen der Anlage nicht beschädigt werden.
  2. Die Kostümierung mit historischer Kleidung und Ausrüstung, insbesondere die Mitnahme von Waffen (historische Blankwaffen etc.) ist nur mit vorheriger Genehmigung der Verwal­tung des Archäologieparks Römische Villa Borg erlaubt.
  3. Lehrer und Gruppenleiter so­wie Erziehungsberechtigte sind für das an­gemessene Verhalten von Kindern und Ju­gendlichen, die sich in ihrer Begleitung befin­den, verantwortlich. Für Verletzungen sowie beschädigte Kleidung und andere Gegen­stände ist eine Haftung ausgeschlossen.
  4. Der Archäologiepark Römische Villa Borg ist ein Freilichtmuseum auf dem Gelände eines gesetzlich geschützten Bo­dendenkmals. Jeder Eingriff in den Boden und in freiliegende archäologische Überreste ist strikt untersagt. Bitte helfen Sie mit un­wiederbringliches Kulturgut zu schützen. Das Betreten der Grabungsflächen ist verboten.
  5. Eltern haften für ihre Kinder. Aufsichts­pflichtige haben auch im Archäologiepark Römische Villa Borg ihre Aufsichts­pflicht wahrzunehmen.
  6. Rauchen ist in sämtlichen Gebäuden nicht gestattet.
  7. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur im Freien, nicht jedoch in den Ausstellungsräumen und der Taverne gestattet.
  8. Die Wiesen, Gärten und Pflanzen sind rücksichtsvoll zu behandeln.
  9. Der Archäologiepark Römische Villa Borg ist ein Freilichtmuseum mit öko­logischem Anspruch. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Anliegen und produzieren Sie so wenig Abfälle wie möglich. Abfallver­meidung ist optimaler Umweltschutz. Sollte dies nicht möglich sein, benutzen Sie die in der Anlage aufgestellten Abfallbehälter.
  10. Hunde sind in der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Hundekot ist vom Be­sitzer unverzüglich zu beseitigen. In den Gebäuden sind Hunde nicht gestattet.
  11. Fahrräder, Rollschuhe, Inline-Skates, Ballspiele und die Verwendung anderer Spielgeräte sind im gesamten Gelände des Archäologieparks Römische Villa Borg aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  12. Die Mitnahme von Fahrrädern ins Gelände ist nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit die Fahrräder vor dem Torhaus abzustellen. Taschen und Helme können im Torhaus deponiert werden.

VI. Anordnung für den Einzelfall

Das Museumspersonal ist berechtigt An­ordnungen im Interesse des Museumsbe­triebes zu treffen. Diesen Anordnungen ist Folge zu leisten.

VII. Hausverbot

Bei Nichtbeachtung dieser Haus- und Be­nutzungsordnung kann ein Haus- und Ge­ländeverbot ausgesprochen werden. Im Fall eines Haus- und Geländeverbotes wird der Eintrittspreis nicht erstattet.

VIII. Haftung

  1. Haftung des Trägers ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit möglich.
  2. Die Besucherinnen und Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Mit dem Betreten des Archäologiepark Römische Villa Borg wird diese Haus- ­und Benutzungsordnung anerkannt.

Die Hausordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

Perl-Borg, im Januar 2021

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