Ab Samstag, 20.11.2021 gilt für Museumsbesuche die 2G-Regel. Es können nur noch Besucher eingelassen werden, die entweder geimpft oder genesen sind.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, KiTa-Kinder über 6 und Schülerinnen und Schüler bei regelmäßiger Teilnahme am Testangebot in KiTa oder Schule. Die Bescheinigung sollten die Kinder dabei haben.
Für standesamtliche Trauungen gilt noch die 3G-Regel.
Bitte beachten Sie, dass die 2G-Regel auch für die Taverne gilt!